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Unternehmer sind verpflichtet, Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Erst- und Wiederholungsprüfung zu unterziehen.
Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel müssen einer regelmäßigen Wiederholungsprüfung nach DGUV V3 unterzogen werden. Ortsveränderliche Betriebsmittel sind nicht fest an einer Verteilung, sondern über einen Stecker angeschlossen und können leicht bewegt werden, wie z.B. PC, Montior, Steckdosenleiste, Kaltgeräteanschlußleitungen, Bohrmaschine, usw.