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Unternehmer sind verpflichtet, Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Erst- und Wiederholungsprüfung zu unterziehen.
Alle ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen einer Prüfung nach DGUV V3 unterzogen werden. Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel sind fest an einer Verteilung angeschlossen, oder verfügen über einen Stecker. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen der elektrischen Anlage / Betriebsmittel, wie z.B. Unterverteilungen, große Maschinen, fest Installierte Geräte.